So individuell, wie Sie es benötigen:

Die gute Nachricht ist: Wahrscheinlich kommen Sie auch gut ohne mich (und ohne andere Berater:innen) zurecht. 🙂

Das liegt unter anderem daran, dass das deutsche Sozialrecht im Grunde ziemlich patient:innenfreundlich ist – jedenfalls im Vergleich mit anderen Rechtsbereichen.
Vorteile sind unter anderen:

  • ein recht umfrangreicher Anspruch auf Beratung durch Pflegekassen und andere Stellen
  • Kassen müssen über rechtliche Möglichkeiten (Widerspruch und Klage) infomieren
  • vor dem Sozialgericht Klage zu erheben, ist relativ einfach und birgt selten ein Kostenrisiko
  • für Menschen mit geringem Einkommen gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe: es soll niemand gezwungen sein, sichallein aufgrund eines geringen Einkommens nicht anwaltlich beraten lassen zu können
  • Widersprüche kann man häufig auch selber begründen. Ein Anwalt ist dafür auch nicht immer hilfreich, da es häufig vor allem um eine pflegerische Begründung geht.

Allerdings: Die Schreiben der Kassen können auch verwirrend sein und manchmal fällt es auch schwer, die richtige Formulierung zu finden.

In diesen Fällen helfe ich gerne: Die Begründung des Widerspruchs muss gar nicht lang, aber möglichst konkret sein. Durch meine Erfahrung kann ich Ihnen dabei sehr konkrete Formulierungen an die Hand geben oder auch nach einem Telefonat (wenn Sie mögen: auch Zoom), eine pflegefachlich begründete Einschätzung geben. Übrigens werden auch bei der Begutachtung immer häufiger Telefongespräche anstelle von Hausbesuchen durchgeführt.

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